Steuerflucht oder Cleverness? Der Weg zur liechtensteinischen Familienstiftung als Ausweg aus der Wegzugsbesteuerung
Die Luft in Deutschland wird für viele Unternehmer immer dicker. Die Steuer- und Abgabenlast, die auf ihren Schultern lastet, ist kaum noch tragbar. Politische Rahmenbedingungen, die sich mehr und mehr wie ideologische Experimente anfühlen, gepaart mit hohen Staatsausgaben, treiben nicht wenige zur Überlegung, ihre Zelte abzubrechen und das Land zu verlassen. Ein Beispiel ist ein E-Commerce-Unternehmer aus München, der nicht nur Millionenumsätze, sondern auch beträchtliche Krypto-Gewinne erzielt hat. Um sein Vermögen zu schützen, plant er den Umzug nach Dubai, Zypern oder in die Schweiz.
Doch das Vorhaben birgt seine Tücken: die Wegzugsbesteuerung in Deutschland könnte auf nicht realisierte Gewinne eine fiktive Steuerlast verursachen. Ein Vermögensschutz sollte also vor der Abmeldung erfolgen. Hier kommt die liechtensteinische Familienstiftung ins Spiel, ein raffiniertes Werkzeug der internationalen Steuergestaltung. Diese Stiftung könnte eine geeignete Holdingstruktur bieten, die nicht nur Vermögen schützt, sondern auch die Trennung zwischen Person und Vermögen ermöglicht. Die steuerlichen Privilegien in Liechtenstein, die bis ins Jahr 2026 bestehen, sind ein weiteres Plus.
Wegzugssteuer und Strategien zur Umgehung
GmbH-Gesellschafter, die über eine Stiftung in Liechtenstein nachdenken, haben die Möglichkeit, die Wegzugssteuer in Deutschland zu vermeiden. Hierbei kann die Übertragung der GmbH auf die Stiftung durch Schenkung oder Erbschaft in der Regel eine Wegzugsbesteuerung auslösen. Interessanterweise könnte die Übertragung auf eine deutsche Stiftung eine Wegzugsbesteuerung umgehen, denn hier kann ein Verschonungsabschlag von bis zu 100 % auf die Schenkungsteuer beantragt werden. Die Sperrfrist für diesen Abschlag beträgt maximal sieben Jahre. Nach Ablauf dieser Frist könnte die deutsche Stiftung die GmbH steuerfrei an die Familienstiftung in Liechtenstein verkaufen. Das klingt doch nach einer cleveren Strategie!
Ein weiterer Vorteil: Stiftungen in Deutschland unterliegen nicht der Gewerbesteuer, da sie kein gewerbliches Unternehmen betreiben. Der Verkauf der GmbH-Anteile an die liechtensteinische Stiftung zieht keine Wegzugsbesteuerung nach sich. Lediglich die Kaufpreisforderung aus dem Verkauf wird in Deutschland mit der Kapitalertragsteuer belegt. Ziel dieses Modells ist es, die steuerlichen Vorteile im Ausland zu nutzen, ohne die gefürchtete Wegzugssteuer zahlen zu müssen. Ehemalige GmbH-Gesellschafter, die diesen Plan umsetzen, sind nach der Umsetzung von der deutschen Steuerpflicht befreit. Allerdings ist die Umsetzung alles andere als einfach und erfordert eine lange Vorlaufphase – ideal für die, die ins Ausland ziehen möchten.
Die Realität der Wegzugsbesteuerung
Immer mehr Menschen träumen von einem Leben im Ausland, sei es zur persönlichen Horizonterweiterung oder für eine internationale Karriere. Im Jahr 2023 wagten knapp 1,3 Millionen Deutsche den Schritt ins Ausland. Die beliebtesten Ziele sind die Schweiz, Österreich und die USA. Dabei sind die steuerlichen Aspekte, insbesondere die Wegzugsbesteuerung, nicht zu vernachlässigen. Diese greift, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland durch einen Wegzug endet. Betroffen sind vor allem Personen, die in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren.
Ein besonders heikler Punkt sind Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 % oder an Investmentfonds. Ab dem 01.01.2025 wird auch für Anteile an (Spezial-)Investmentfonds die Wegzugsbesteuerung gelten. Dabei gilt, dass stille Reserven in Beteiligungen und Fondsanteilen aufgelöst und besteuert werden müssen, ohne dass es zu einem Liquiditätszufluss kommt. Veräußerte Verluste werden nicht berücksichtigt. Und ja, das Behalten einer Wohnung in Deutschland schützt nicht vor der Wegzugsbesteuerung. Wer innerhalb von sieben Jahren nach dem Wegzug zurückkehrt, könnte allerdings Glück haben: In diesem Fall entfällt die Wegzugssteuer rückwirkend – es sei denn, man ist nach sieben Jahren wieder im Lande.
Diese ganze Thematik ist komplex, und es ist klar, dass eine rechtzeitige Vorsorge unerlässlich ist. Die zunehmende Mobilität in Deutschland erhöht die Relevanz der Wegzugsbesteuerung erheblich. Wer also mit dem Gedanken spielt, seine Zelte im Heimatland abzubrechen, sollte sich frühzeitig über alle Optionen informieren und die entsprechenden Strategien entwickeln.
