Heute ist der 24.05.2026 und die Vorbereitungen für die Einkommensteuererklärung 2025 stehen vor der Tür. Viele von uns sind jetzt in der Lage, sich mit den neusten Änderungen auseinanderzusetzen. Da wären zum Beispiel die Berufstätigen, Familien, Anleger, Ruheständler und Vermieter, die alle betroffen sind. Der Hauptvordruck, auch Mantelbogen genannt, hat ein paar neue Anforderungen. Bei Verstorbenen ist es nun Pflicht, das Sterbedatum im Mantelbogen einzutragen. Außerdem müssen Erben aufgeführt und eine Kopie des Erbscheins beigefügt werden. Das klingt nach einem ziemlichen Aufriss, oder?

Wer mit dem Gedanken spielt, seine Steuererklärung selbst zu machen, der kann sich auf die 25 Ausfülltipps freuen, die im neuen €uro-Magazin zu finden sind. Bei der Anlage S ist es wichtig, die Wirtschafts-Identifikationsnummer anzugeben – das ist neu! Für die Anlagen EÜR und G ist die ID-Angabe bis Ende 2026 optional. Das klingt ja schon einmal weniger stressig.

Änderungen in den Anlagen

Wer Unterhalt leistet, sollte sich auf einige Änderungen gefasst machen. Barzahlungen werden nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Nur Überweisungen mit einem Nachweis, wie zum Beispiel einer Buchungsbestätigung oder einem Kontoauszug, zählen jetzt. Ein durchaus wichtiger Punkt, den man sich merken sollte! Bei der Anlage KAP gibt es ebenfalls Neuigkeiten: Die Abfrage nach Gewinnen und Verlusten aus Termingeschäften entfällt. Aber Vorsicht, Verluste sind nur bis zu 20.000 Euro pro Jahr verrechenbar, und das gilt bereits seit 2021.

In der Anlage SO muss man sich künftig auch um die Anerkennung von Spenden an ausländische Organisationen kümmern. Spenden werden nur anerkannt, wenn die Organisation im Zuwendungsempfängerregister eingetragen ist und eine Spendenbestätigung vorliegt. Hier ist etwas Bürokratie angesagt, aber hey, wer’s nicht macht, der könnte das Geld verschenken – und das wollen wir ja nicht! Und die Vermieter unter uns müssen jetzt mehr Angaben zur Lage ihres Grundstücks machen. Das bedeutet, Notar- und Kaufvertragsdaten sowie Informationen zum Eigentumsübergang und Bauantrag sind gefordert.

Neuerungen in der Steuererklärung 2025

Schauen wir uns die Anlage Sonderausgaben an. Hier gibt es neue Felder für „tatsächlich erbrachte Sachleistungen“. Das bedeutet, dass man bei Zeilen 22 und 25 nur Geldleistungen eintragen sollte. Auch der Text zur Anleitung für Auslandsspenden wurde überarbeitet – die Anforderungen sind gestiegen. Zuwendungen an steuerbegünstigte Organisationen im EU-/EWR-Ausland werden nur anerkannt, wenn die Organisation im Zuwendungsempfängerregister eingetragen ist und eine Zuwendungsbestätigung vorgelegt werden kann.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Der Bereich „Weitere Angaben zu Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Personen“ in der Anlage Unterhalt entfällt. Ein bisschen einfacher wird es also! Ein weiterer Punkt, der nicht vergessen werden sollte: Pflege-Pauschbetrag und Bestattungskosten wurden ebenfalls angepasst. Bei den Bestattungskosten gibt es jetzt eine Aufteilung in zwei neue Zeilen für den Wert des Nachlasses und für Versicherungsleistungen. Das hilft sicher, um die Übersicht zu behalten.

Wichtige steuerliche Änderungen ab 2025

Und das ist noch nicht alles! Die Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 Euro zur Freistellung des Existenzminimums ist ein Lichtblick für viele Steuerpflichtige. Auch beim Kinderfreibetrag gibt es eine Rückkehr zu höheren Beträgen. Ab 2025 wird der Kinderfreibetrag auf 3.336 Euro pro Elternteil angehoben. Das sollte das Leben für Eltern ein Stück weit erleichtern. Und das Kindergeld? Das wird ebenfalls erhöht – und zwar von 250 Euro auf 255 Euro ab dem 1. Januar 2025.

Übrigens, der Solidaritätszuschlag wird an die Freigrenze von 39.900 Euro angehoben. Wer also die Grenzen im Blick hat, wird sich freuen! Auch die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten wird erhöht. Ab 2025 können bis zu 4.800 Euro je Kind geltend gemacht werden. Das klingt nach einer echten Entlastung für viele Familien.

Das sind nur einige der Neuerungen, die für 2025 auf uns zukommen. Das Steuerrecht bleibt spannend – und manchmal auch etwas verwirrend. Aber hey, mit ein bisschen Vorbereitung und den richtigen Informationen lässt sich auch diese Herausforderung meistern. Bleibt also dran und informiert euch gut, damit ihr eure Steuererklärung entspannt angehen könnt!