Heute ist der 27.06.2026 – und während wir hier über Kryptowährungen und den digitalen Nachlass plaudern, ist es kaum zu glauben, wie viel sich in den letzten Jahren verändert hat. Gerade in Österreich gibt es da einige spannende Regelungen, die man im Hinterkopf behalten sollte, wenn es um die Vererbung von Vermögensrechten geht. Paragraph 547 des ABGB regelt das Ganze, und der Oberste Gerichtshof hat klargestellt, dass unser digitaler Nachlass, also die Daten in der iCloud, Google Drive und in sozialen Netzwerken, ebenfalls dazugehört. Das ist doch mal eine interessante Wendung, oder?

Mit dem Tod eines Menschen endet die DSGVO – und die Zugriffsrechte auf all diese Daten gehen auf die Erben über. Wenn man an die vielen Fotos, Dokumente und vielleicht sogar an die Erinnerungen denkt, die in diesen digitalen Schätzen verborgen sind, wird einem erst richtig klar, wie wichtig das Thema ist. Apple hat das erkannt und bietet seit iOS 15.2 einen Nachlasskontakt an, der den Zugang zu iCloud-Daten ermöglicht, abgesehen vom Schlüsselbund. Sollte allerdings kein Nachlasskontakt vorhanden sein, müssen die Erben sich oft mit einem Gerichtsbeschluss herumschlagen, was eine ganz schöne Geduldsprobe sein kann.

Kryptowährungen im Erbfall

Und dann sind da noch die Kryptowährungen, die auf Plattformen wie Bitpanda oder Coinbase lagern. Auch diese digitalen Schätze sind vererblich! Aber hier wird es etwas komplizierter: Die Abwicklung von Krypto-Vermögen erfordert eine Sterbeurkunde, einen Einantwortungsbeschluss und die Identitätsprüfung der Erben. Bei Bitpanda gibt es immerhin deutschsprachige Prozesse, während Coinbase oft ein Europäisches Nachlasszeugnis verlangt und dann auch noch auf Englisch kommuniziert. Das kann für viele eine echte Herausforderung darstellen.

Die Übertragung von Guthaben dauert in der Regel zwei bis sechs Wochen. Das klingt nicht nach viel, aber in der Welt der Kryptowährungen kann das schon eine kleine Ewigkeit sein. Ein weiterer spannender Aspekt ist die Eigenverwahrung auf Hardware-Wallets. Hierbei gibt’s das Risiko, dass nur der Zugang über die Seed-Phrase oder die PIN möglich ist. Das ist ein wenig wie ein digitaler Tresor – sicher, aber auch etwas knifflig, wenn man nicht genau weiß, was man tut.

Steuerliche Freibeträge und rechtliche Absicherung

In Deutschland stehen den Erben steuerliche Freibeträge zu: Ehegatten können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder bis 400.000 Euro. Und das Beste: Diese Freibeträge sind alle zehn Jahre nutzbar! Das ist eine ganz schön elegante Lösung, die es wert ist, berücksichtigt zu werden. Besonders gut ist, dass selbstgenutztes Wohneigentum bei einer zehnjährigen Selbstnutzung steuerfrei bleibt. Ein weiterer Punkt, den man nicht außer Acht lassen sollte, sind die Rechtsanwaltskosten bei Erbauseinandersetzungen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass diese als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar sind – das könnte in vielen Fällen eine Erleichterung sein.

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Wenn es um überschuldete Verlassenschaften geht, kann es manchmal besser sein, einfach abzuwarten, anstatt direkt die Erbschaft auszuschlagen. Und ohne eine positive Erbantrittserklärung haftet man nicht für die Schulden – das ist doch mal ein Lichtblick! Es ist jedoch wichtig, sich um eine geordnete Inventarisierung der Sachwerte zu kümmern und die rechtliche Absicherung durch Dokumente wie ein Berliner Testament oder eine Patientenverfügung zu gewährleisten. So kann man im Ernstfall auf der sicheren Seite sein.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat erkannt, wie wichtig digitale Lösungen sind, um Verlassenschaftsverfahren zu beschleunigen. Der GISA-Express, der seit Februar 2026 in Betrieb ist, wurde bereits rund 12.000 Mal genutzt – das spricht für sich! Die Entwicklung weiterer digitaler Amtswege, die seit Juni 2026 online zur Verfügung stehen, könnte die Ermittlung von Unternehmensbeteiligungen in Erbfällen erheblich vereinfachen. Das bringt frischen Wind in die manchmal etwas träge Welt der Nachlassregelungen.