Heute ist der 21.05.2026 und die Diskussion um das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) von Union und SPD wird immer hitziger. Jens Spahn von der CDU und Matthias Miersch von der SPD, die Fraktionsvorsitzenden, stehen dabei im Fokus. Das Gesetz könnte den Weg für fossile Heizungen bis 2044 ebnen. Ja, richtig gehört! Alte Heizungen dürfen, theoretisch unbegrenzt, weiterhin betrieben und repariert werden, ohne die sogenannte „Bio-Treppe“ einhalten zu müssen. Das lässt nicht nur Fragen aufkommen, sondern auch die Bedenken wachsen. Ein Rechtsgutachten der CDU-nahen Klimaunion stellt die Vereinbarkeit des GModG mit dem Grundgesetz infrage – insbesondere in Bezug auf die Klimaziele für 2045. Irgendwie klingt das nach einem schiefen Plan, oder?
Das Bundeswirtschaftsministerium hat das Gutachten zwar erhalten, jedoch scheinen die Bedenken in der politischen Hektik untergegangen zu sein. Die Zeit drängt, denn das Gesetz soll bis zur Sommerpause 2023 verabschiedet werden. Wiederholt sich hier ein Fehler, wie wir ihn bereits von der Ampelregierung kennen? Das könnte rechtliche Probleme nach sich ziehen. Der Klimarat schlägt Alarm: Ein neues Gesetz, das vielleicht höhere Emissionen zur Folge hat, könnte uns sogar die Klimaziele für 2026 kosten. Wow, das wäre ein echter Rückschritt!
Die Details des GModG
Schaut man sich die Details an, ist die Umsetzbarkeit mehr als fraglich. Viele Aspekte des Gesetzes sind noch unklar, was zu weiterer Skepsis führt. Aus verschiedenen Ecken – von der Wirtschaft bis hin zu Umweltverbänden – kommt massive Kritik. Während die SPD sich auf Erfolge beim Mieterschutz beruft, spüren sie den Druck, dem GModG zuzustimmen. Besonders Eigentümer älterer Immobilien könnten in eine Kostenfalle tappen, wenn sie fossile Heizungen weiter verwenden. Das Bild wird nicht schöner!
Ein Blick über den Tellerrand zeigt, dass der Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und anderer Vorschriften im Wärmebereich im Kabinett bereits beschlossen wurde. Das neue Gesetz soll das alte Gebäudeenergiegesetz ersetzen und ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Ziel ist eine technologieoffene und praxistaugliche Gebäudemodernisierung. Verena Hubertz, die Bundesbauministerin, betont die Notwendigkeit von Klarheit und Vertrauen für alle Beteiligten. Mieterinnen und Mieter sollen vor überhöhten Nebenkosten durch ineffiziente Heizungen geschützt werden – klingt doch gut, oder?
Kritik und Herausforderungen
Doch die Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung wird gestrichen. Eigentümer können nun selbst wählen, welche Heizungsart sie einbauen. Das könnte zu einem bunten Mix führen – von Wärmepumpen über Biomasseheizungen bis hin zu Gas- und Ölheizungen. Und die Förderung für Wärmepumpen bleibt bestehen, was ein kleiner Lichtblick ist. Aber das Gesetz ist nicht ohne Herausforderungen: Ab 2029 soll eine moderate Grüngas- oder Grünölquote eingeführt werden, und die Bio-Treppe zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen muss ebenfalls beachtet werden.
In der politischen Arena sieht es so aus, als müssten Vermieter die Kosten mittragen, wenn fossile Brennstoffe zum Heizen verwendet werden. Ein guter Kompromiss? Vielleicht. Aber es bleibt abzuwarten, wie sich die Kosten für das Heizen mit Öl und Gas entwickeln werden, insbesondere durch die CO2-Abgabe. Vermieter sollen an den Kosten für Netzentgelte und Brennstoffe beteiligt werden, was die Sache kompliziert macht. Und das alles, während Mieter keinen Einfluss auf die Wahl der Heizungsart durch ihre Vermieter haben!
Der Deutsche Mieterbund zeigt sich zwar optimistisch, sieht aber auch Potenzial für stärkere Entlastungen. Auf der anderen Seite wird die Einigung von Haus & Grund, dem Eigentümerverband, als unzureichend kritisiert. Irgendwie scheint es, als ob wir uns hier im Kreis drehen. Das GModG ist ein hochkomplexes Thema, und die Meinungen dazu sind so vielfältig wie die Heizungsoptionen selbst. Wo das alles enden wird, bleibt spannend!