Heute ist der 5.06.2026, und während die Sonne über den Straßen Athens aufgeht, brodelt es hinter den Kulissen der griechischen Finanzpolitik. Es geht um Kryptowährungen und die damit verbundenen Steuern. Das griechische Finanzministerium hat sich in den letzten Monaten intensiv mit einem Gesetzentwurf beschäftigt, der eine Kapitalertragssteuer von 15 % auf Gewinne aus digitalen Vermögenswerten einführen soll. Das ist eine erste große Regulierung in einem Land, das bisher eher zögerlich mit den neuen Technologien umgegangen ist. Und ja, das könnte in den kommenden Monaten bereits das Parlament erreichen.
Diese neue Regelung ist besonders interessant, denn sie würde digitale Vermögenswerte erstmals in das offizielle Steuerrecht Griechenlands aufnehmen. Ein geplanter Steuerfreibetrag von 500 Euro (etwa 580 US-Dollar) soll sicherstellen, dass Gewinne bis zu diesem Betrag steuerfrei bleiben. Das ist doch mal eine gute Nachricht für kleine Anleger! Aber nicht alle sind im selben Boot: Einzelne Kryptowährungs-Miner wären von der neuen Steuer ausgenommen, was für Unternehmen, die im Mining tätig sind, nicht gilt. Hier könnte es durchaus zum Konflikt kommen.
Regulatorische Herausforderungen und Unterschiede in der EU
Die Schätzung der Größe des griechischen Kryptomarktes gestaltet sich jedoch als schwierig, da viele Anleger über ausländische Plattformen handeln. Ein bisschen wie ein Katz-und-Maus-Spiel, oder? Bislang gibt es auch keine konkreten Prognosen, wie viel Einnahmen die neue Steuer bringen könnte. Das macht die ganze Sache noch unübersichtlicher. Übrigens, die EU-Mitgliedstaaten haben ganz unterschiedliche Steuervorschriften für digitale Vermögenswerte. Zypern nimmt beispielsweise nur 8 %, während Frankreich bis zu 30 % fordert. Griechenlands vorgeschlagener Steuersatz von 15 % liegt also irgendwo in der Mitte – eine Art Mittelweg, könnte man sagen.
Athen hat die Aufgabe, seinen Regulierungsrahmen für Kryptowährungen an EU-Standards anzupassen. Im August 2023 überarbeitete die griechische Kapitalmarktkommission (HCMC) ihr Lizenzierungsverfahren für Börsen und Wallet-Anbieter, was zeigt, dass man die Sache ernst nimmt. Binance hat sich sogar entschieden, Griechenland als Standort in der EU zu wählen und hat eine MiCA-Lizenz beantragt. Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis hat zudem angekündigt, den Kryptomarkt regulieren zu wollen – das klingt nach einem klaren Plan! Aber es gibt auch Herausforderungen: Gewinne aus Staking, Mining und Airdrops unterliegen der progressiven Einkommensteuer, was die Sache komplizierter macht.
Dokumentationspflichten und neue Vorgaben
Und während Griechenland seinen Weg in die Krypto-Welt sucht, gibt es auch in Deutschland Neuigkeiten. Das Bundesministerium der Finanzen hat neue Vorgaben zu den ertragsteuerrechtlichen Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei Kryptowerten erarbeitet. Diese sollen Steuerpflichtigen helfen, ihre Einkünfte korrekt zu dokumentieren und zu erklären. Die Finanzämter bekommen dazu auch Hinweise zur Prüfung und Veranlagung entsprechender Steuererklärungen. Das könnte vielleicht auch für griechische Anleger von Interesse sein, die in Deutschland aktiv sind oder dort steuerpflichtig werden.
Die neuen Vorgaben ersetzen das alte BMF-Schreiben und bringen einige Änderungen mit sich. Der Begriff „virtuelle Währungen und sonstige Token“ wurde durch „Kryptowerte“ ersetzt – ein kleiner, aber feiner Unterschied. Ab Randnummer 87 gibt es sogar eine ausführliche Darstellung der Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten. Und klar, Non Fungible Token (NFT) und Liquidity Mining sind nicht im BMF-Schreiben enthalten. Aber die Finanzbehörden arbeiten weiterhin an den ertragsteuerrechtlichen Fragen zu Kryptowerte und werden das Schreiben ergänzen.
Wie man sieht, bewegt sich viel in der Welt der Kryptowährungen und Steuern. Es bleibt spannend, wie sich die Situation in Griechenland und Deutschland entwickeln wird. Die kommenden Monate könnten entscheidend sein – für Anleger, Unternehmen und die gesamte Krypto-Community.