Heute ist der 7.05.2026 und es brodelt in der Welt der Kryptowährungen. Die Linksfraktion im Deutschen Bundestag hat einen neuen Antrag eingebracht, der in der Krypto-Community für ordentlich Aufregung sorgt. Isabelle Vandre und ihre Partei fordern ein Ende des „unfairen Steuervorteils“, den Investoren aktuell genießen. Der Grund: Gewinne aus Bitcoin und anderen Kryptowährungen sind steuerfrei, wenn die Coins länger als ein Jahr gehalten werden. Das klingt verlockend, nicht wahr? Doch die Linksfraktion will hier klarere Regeln schaffen und plant einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Erfassung von Kryptowerten.

Ihr Ziel ist es, die Kryptowerte in den Katalog des § 20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) aufzunehmen. Damit würden Gewinne aus Kryptowährungen ähnlich wie Erträge aus dem Aktienhandel besteuert. Besonders brisant ist die Forderung, dass Auswanderer bei ihrem Wegzug aus Deutschland Steuern auf unrealisierte Gewinne zahlen sollen. Momentan können sie ihre Bitcoin ohne Wegzugsbesteuerung mitnehmen. Die Linksfraktion argumentiert, dass im Jahr 2024 voraussichtlich rund 47,3 Milliarden Euro an Gewinnen erwirtschaftet werden, von denen zwei Drittel steuerfrei bleiben. Das Krypto-Steuer-Tool Blockpit hat diese Zahlen geliefert, allerdings zeigt eine Analyse von Blocktrainer.de, dass in einem Bitcoin-Bullenmarktjahr realistischerweise nur etwa 100 Millionen Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen zu erwarten sind.

Regelmäßige Berichterstattung gefordert

Die Linksfraktion hat auch die Idee in den Raum geworfen, dass die Regierung regelmäßig über die Verteilung von Kryptovermögen berichten soll. Ein weiterer Schritt, um die soziale Schieflage der Besteuerung transparenter zu gestalten. Und es wird nicht nur über die Besteuerung diskutiert; die Partei möchte zudem die Finanzverwaltung für Blockchain-Analysen besser ausstatten. Ziel ist es, Steuerhinterziehung und Kriminalität in diesem Bereich zu bekämpfen. Wow, das sind einige ambitionierte Pläne! Man kann gespannt sein, wie sich das Ganze entwickeln wird.

Interessanterweise hat das Bundesministerium der Finanzen in diesem Zusammenhang neue Vorgaben veröffentlicht, die ertragsteuerrechtliche Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei Kryptowerten betreffen. Diese neuen Richtlinien sollen Steuerpflichtigen helfen, ihre Einkünfte besser zu dokumentieren. Die Vorgaben ersetzen das vorherige BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 und beinhalten einige Änderungen, wie den Wechsel des Begriffs von „virtuellen Währungen und sonstigen Token“ zu „Kryptowerte“. Man merkt, hier wird ernsthaft gearbeitet!

Was steckt hinter den neuen Vorgaben?

In den neuen Richtlinien werden ab Randnummer 87 die Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten detailliert erläutert. Ergänzungen zu Steuerreports, Claiming von Kryptowerten und der Ansatz von sekundengenauen und Tageskursen sind ebenfalls enthalten. Das Bundesministerium plant, diese Vorgaben in enger Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder und Verbänden kontinuierlich zu ergänzen. Allerdings sind Non Fungible Token (NFT) und Liquidity Mining nicht Teil dieses Schreibens. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen weiter entwickeln werden.

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So, liebe Leserinnen und Leser, die Dinge sind in Bewegung! Es wird spannend sein zu beobachten, wie die Politik auf die rasant wachsende Welt der Kryptowährungen reagiert und ob die geplanten Gesetze tatsächlich umgesetzt werden. Die Krypto-Community ist wachsam – und das zu Recht! Denn hier geht es nicht nur um Geld, sondern auch um Fairness und Transparenz im Steuerwesen. Wir halten euch auf dem Laufenden!