Heute ist der 10.06.2026 und es brodelt ordentlich im Bereich der Kryptowährungen! Das Zusammenspiel von MiCAR und PSD2 sorgt für einige Aufregung, besonders wenn es um E-Geld-Token geht. In einem spannenden Podcast hat Kemal Ahmedi von Annerton die neuesten Entwicklungen und Herausforderungen beleuchtet. Ab März 2026 müssen Kryptowerte-Dienstleister prüfen, ob sie zusätzlich zur MiCAR auch eine PSD2-Lizenz benötigen. Ein echtes Schlamassel, wenn man bedenkt, dass MiCAR einen einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte in der EU schafft.
E-Geld-Token, die ja als Kryptowerte gelten, fallen unter die Regelungen sowohl von MiCAR als auch von PSD2, wenn sie verwahrt und transferiert werden. Laut Artikel 48 MiCAR werden E-Geld-Token ausdrücklich als E-Geld definiert, was die rechtliche Landschaft zusätzlich verkompliziert. Und das ist noch nicht alles! Der No-Action-Letter der EBA vom Juni 2025 empfahl, bestimmte PSD2-Pflichten während einer Übergangsphase nicht anzuwenden – diese Phase ist nun aber vorbei, seit dem 2. März 2026 müssen Unternehmen, die E-Geld-Token transferieren, entsprechend lizenziert sein.
Die Übergangsphase und ihre Folgen
Der No-Action-Letter, veröffentlicht am 10.06.2025, hat klar gemacht, dass nationale Aufsichtsbehörden bis zu diesem Stichtag bestimmte Regelungen nicht oder nur eingeschränkt anwenden dürfen – darunter auch die strengen Anforderungen zur starken Kundenauthentifizierung. Das sorgt für eine gewisse Erleichterung, aber die Luft wird dünner für Unternehmen ohne entsprechende Anträge. Die müssen jetzt schnell ihre Geschäftsmodelle anpassen oder riskieren, dass sie E-Geld-Transfers einstellen müssen. Ein ganz schöner Druck, oder?
Die EBA hat auch angeregt, dass Änderungen an der MiCAR nötig sind, um zusätzliche Regelungen aus der Payment-Regulierung für E-Geld-Token zu integrieren. Es gibt sogar Empfehlungen für die PSD3 und PSR, um die Doppelregulierung zu vermeiden. Aber wie das so ist: Änderungen kommen oft langsamer als gedacht. Und währenddessen bleibt die Unsicherheit für viele Dienstleister bestehen.
Das größere Bild im Krypto-Universum
Kommen wir mal zur großen Bühne. Seit 2009, als der erste Bitcoin das Licht der Welt erblickte, hat sich ein riesiges Krypto-Universum entwickelt. Aber die Branche steckt immer noch in der Nische, besonders wenn man die Skandale und Krisen betrachtet, die das Vertrauen in das System erschüttert haben. Der Zusammenbruch der Handelsplattform FTX im Herbst 2022 hat uns allen die Risiken vor Augen geführt. Und während Regulierungsbehörden weltweit den Markt beobachten, ist die Notwendigkeit einer durchdachten Regulierung nie dringlicher gewesen.
Die europäische Verordnung zur Regulierung von Märkten, MiCAR, trat am 29. Juni 2023 in Kraft und zielt darauf ab, einen harmonisierten Rechtsrahmen für nicht regulierte Kryptowerte zu schaffen. Doch es bleibt eine Herausforderung, die richtige Balance zu finden: Regulierung soll das System stabilisieren, aber auch die Innovationskraft der Branche nicht ersticken. Und in Deutschland? Hier beaufsichtigt die BaFin zusammen mit der Bundesbank die Emittenten von Stablecoins und E-Geld-Token. Ein wahrer Drahtseilakt!
Also, wo stehen wir jetzt? E-Geld-Token müssen nun ordentlich im Fokus stehen, sowohl rechtlich als auch betriebswirtschaftlich. Die Mischung aus MiCAR und PSD2 wird die Geschäftsmodelle und operationalen Prozesse in der Krypto-Welt grundlegend beeinflussen. Die Frage bleibt: Wie werden Unternehmen darauf reagieren? Das bleibt spannend!