Der Bitcoin Bundesverband hat ein starkes Zeichen gesetzt und eine Petition zum Erhalt der steuerlichen Haltefrist für Kryptowährungen beim Deutschen Bundestag eingereicht. Am 30. Mai wurde dieses Dokument an die Petitionskommission übermittelt, und es könnte sich als entscheidend herausstellen für die Zukunft der Krypto-Anleger in Deutschland. Die Petition mit dem Titel “Erhalt der steuerlichen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten (insbesondere Bitcoin)” richtet sich gegen politische Bestrebungen, die Gewinne aus Kryptowährungen unabhängig von der Haltedauer zu besteuern. Ein Vorstoß von Finanzminister Lars Klingbeil sowie der politische Druck von linker Seite könnten die Haltefrist gefährden – ein Grund mehr, jetzt aktiv zu werden!
Die Organisatoren der Petition fordern, die Regelung nach § 23 Einkommensteuergesetz unverändert beizubehalten. Das bedeutet konkret: Die einjährige Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte soll bestehen bleiben. Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin und anderen Krypto-Werten sind steuerfrei, solange zwischen Kauf und Verkauf mehr als zwölf Monate liegen. Eine Verschlechterung der steuerlichen Rahmenbedingungen könnte die privaten Anleger stark belasten, was die Initiatoren der Petition nicht hinnehmen wollen. Die formale Prüfung durch die Petitionskommission hat bereits begonnen, und eine Entscheidung über die Freischaltung könnte Mitte Juni fallen. Bei einer Veröffentlichung startet eine sechswöchige Mitzeichnungsfrist, und die Organisatoren streben 30.000 Unterstützer an – eine erhebliche Zahl, die den politischen Druck erhöhen könnte.
Aktuelle steuerliche Rahmenbedingungen
Interessanterweise gibt es nicht nur die Petition, sondern auch eine Diskussion in der Bundesregierung über die Abschaffung der 1-Jahres-Steuerfreiheit für Krypto-Gewinne. Ab April 2026 steht eine gesamteuropäische Krypto-Steuer auf der Agenda. Wir erinnern uns: Kryptowährungen gelten derzeit als „sonstige Wirtschaftsgüter“ nach § 23 EStG. Anders als Aktien, die unter § 20 EStG besteuert werden, profitieren Krypto-Anleger von dieser steuerfreien Haltefrist von einem Jahr. Diese Regelung könnte jedoch ab 2026/2027 in Frage gestellt werden.
Außerdem gibt es seit 2024 eine Freigrenze von €1.000 für Gewinne, die innerhalb der Haltefrist erzielt werden. Zuvor lag diese Freigrenze bei €600. Für alle Krypto-Transaktionen gilt: Kryptobörsen müssen ab 2026 automatisch sämtliche Transaktionsdaten ans Finanzamt melden. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen sich auf eine intensivere Überwachung einstellen sollten. Einkünfte aus Staking, Mining und DeFi werden ebenfalls als sonstige Einkünfte betrachtet, allerdings mit einer Freigrenze von nur €256 pro Jahr.
Die Zukunft der Krypto-Steuerpolitik
Die steuerlichen Herausforderungen sind nicht zu unterschätzen. Wenn man beispielsweise Krypto verkauft, tauscht oder sogar für Zahlungen verwendet, sind das steuerpflichtige Ereignisse. Die Berechnungsmethode “First-in-First-out” (FIFO) ist in Deutschland die einzige anerkannte Methode, was bedeutet, dass die ältesten Bestände zuerst verkauft werden. Zudem variieren die Einkommensteuersätze je nach Einkommenshöhe, und Derivate unterliegen einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Krypto-Verluste können zwar gegen andere Gewinne aus § 23 verrechnet werden, aber die Möglichkeiten, Verlustvorträge zu nutzen, sind begrenzt.
Jetzt, wo die Diskussion über die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen wieder Fahrt aufnimmt, ist die Petition des Bitcoin Bundesverbands ein wichtiges Signal. Sie zeigt, dass die Krypto-Community bereit ist, für ihre Rechte einzutreten. Ob es gelingt, die Haltefrist zu bewahren, bleibt abzuwarten. Die kommenden Monate könnten entscheidend sein für die Zukunft der Krypto-Investitionen in Deutschland.